Telefon

03841 283 088

Geschäftsstelle

Flöter Weg 1e, 23970 Wismar
Geschichte und Grundsätzliches

Grundsätze & Chronik

Was unterscheidet Kleingärten von anderen kleinen Gärten, wie Hausgärten, Wochenend- und Ferienhausgärten?

Grundsätze zum Kleingartenwesen

Was unterscheidet Kleingärten von anderen kleinen Gärten, wie Hausgärten, Wochenend- und Ferienhausgärten?

Auskunft darüber gibt das Bundeskleingartengesetz:

Im §1 heißt es:
(1) Ein Kleingarten ist ein Garten, der

1. dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und
2. in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind (Kleingartenanlage).

(2) Kein Kleingarten ist

1. ein Garten, der zwar die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt, aber vom Eigentümer oder einem seiner Familienangehörigen im Sinne des §8,Abs.1 des zweiten Wohnungsbaugesetzes genutzt wird (Eigentümergarten);
2. ein Garten, der einem zur Nutzung einer Wohnung Berechtigten im Zusammenhang mit der Wohnung überlassen ist (Wohnungsgarten);
3. ein Garten, der einem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag überlassen ist (Arbeitnehmergarten);
4. ein Grundstück, auf dem vertraglich nur bestimmte Gartenbauerzeugnisse angebaut werden dürfen;
5. ein Grundstück, das vertraglich nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden darf (Grabeland).

(3) Ein Dauerkleingarten ist ein Kleingarten auf einer Fläche, die im Bebauungsplan für Dauerkleingärten festgesetzt ist.

§ 2: Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit

Eine Kleingärtnerorganisation wird von der zuständigen Landesbehörde als gemeinnützig anerkannt, wenn sie im Vereinsregister eingetragen ist, sich der regelmäßigen Prüfung der Geschäftsführung unterwirft und wenn die Satzung bestimmt, dass

1. die Organisation ausschließlich oder überwiegend die Förderung des Kleingartenwesens sowie die fachliche Betreuung ihrer Mitglieder bezweckt,
2. erzielte Einnahmen kleingärtnerischen Zwecken zugeführt werden und
3. bei der Auflösung der Organisation deren Vermögen für kleingärtnerische Zwecke verwendet wird.

Zur Geschichte des Kleingartenwesens:

Wismar ist nicht nur ein Mitbegründer der wendischen Hanse, es hat auch Gartentradition. Schon im 14.Jahrhundert waren hier außerhalb der Stadtmauer Gärten angelegt. 1566 will sich z.B. Superintendent Wiegandt einen Garten kaufen. Also waren es noch keine echten Kleingärten mit sozialer Komponente.

Später gab es Baumgärten, auch Kohlgärten und, da hier über 150 Brauereien Bier brauten und exportierten, gab es viele Hopfengärten. Überall, wo man Befestigungsanlagen beseitigte, wurden Gärten angelegt.

Zwischen 1870 und 1918 sind etliche Anlagen, die heute noch existieren, entstanden. Allerdings wurden damals Gärten meistbietend verkauft. Das führte in der Notlage nach dem 1. Weltkrieg zu allgemeiner Empörung sozial schwacher Bürger. Man organisierte sich und gründete am 18.12.1918 den Obst- und Gartenbauverein für Wismar und Umgebung, der dann im Sinne heutiger Kleingärtner wirkte.

Näheres erfahren Sie in unserer gut bebilderten ‚Chronik zur Geschichte des Kleingartenwesens in der Hansestadt Wismar (verfasst von unserem (2013 verstorbenem) Ehrenmitglied Joachim Techel, A5- 50 Seiten), die Sie gegen Voreinsendung von 3,-€ in Briefmarken zugesandt erhalten.

Heute:
hat Wismar in 32 Vereinen mit 91 Kleingartenanlagen 5320 Gärten auf 205,57 ha Fläche, das sind bei rund 42000 Einwohnern in der Stadt über 126 Gärten pro 1000 Einwohner!

5% der Stadtfläche sind Dauerkleingärten! Dies sind die höchsten Werte in Deutschland. Leider wird der Anteil freier, nicht ordnungsgemäß bewirtschafteter Kleingärten zunehmend größer, werden von den Vereinen zu Gemeinschaftsflächen verschiedener Nutzung umgewandelt.

Wer kennt seine Vergleichswerte? Bitte sendet uns eine E-Mail

Der goldene Spaten der ‚Grünen Post‘, eine damals begehrte Wander-auszeichnung für den größten Zuwachs an Kleingartenflächen wurde von der Grünen Post, der kleingärtnerischen Wochenzeitung, bis zum Ausbruch des 2. Weltkrieges jährlich verliehen. Ausgezeichnet wurden: 1937 Chemnitz, 1938 Frankfurt/Main und 1939 Wismar.

Aus der Begründung:

„Da die Seestadt Wismar keinen Wald besitzt, sind die Kleingartenanlagen das Ziel der sonntäglichen Spaziergänger. Es ist aber auch wirklich eine Freude, durch die weißdorngeschmückten Heckenwege der Wismarer Anlagen zu gehen. Diese Pfade setzen- mit den netten Gartenpförtchen in massigen Weißdornbögen steckend- eine uralte Bauerngartentradition fort. Aber nicht nur in schönheitlicher Beziehung schneiden Wismars Daueranlagen durch ihre klimatischen, landschaftsgebundenen Formen besonders gut ab, auch flächenmäßig kann es nicht besser sein, denn jede zweite Familie hat Gartenland, dass sich insgesamt aus 3400 Kleingärten und 1200 Hausgärten zusammensetzt. Welche Stadt kann noch die Ehre für sich in Anspruch nehmen, mehr Gartenland als bebaute Fläche auf dem Stadtplan zu haben. Hier vor den Mauern dieser altehrwürdigen Hafenstadt erleben wir das harmonische Bild der mittelalterlichen Gemeinde, sehen spitzgieblige Häusermassen, überragt von trutzigen backsteingotischen Türmen inmitten eines blühenden Kranzes dem Gelände gut angepassten Kleingärten…“

Soweit das Zitat aus der ‚Grünen Post‘. Die abgebildete Plakette mit Schatulle hat unser Kreisverband dem Kleingärtnermuseum Leipzig übergeben.